Verkehrsverstöße werden teurer

26.05.2020

Kürzlich wurden neue bundeseinheitliche Regelungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr erlassen. Diese gelten auch für Kronau und bewirken auch hier eine deutliche Anhebung der Verwarnungsgelder.

Der Betrag für das Parken auf Geh- und Radwegen erhöht sich von bislang 20,- auf 55,-- Euro; ist eine besondere Behinderung mit dem Falschparken verbunden, werden 70,-- Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.

Auch wer unberechtigt einen Schwerbehindertenparkplatz belegt, hat mit einem Verwarnungsgeld von 55,-- Euro zu rechnen, bislang waren 35,-- Euro fällig.

Die Nichtbeachtung von eingeschränkten oder absoluten Halteverboten wird ab sofort mit 25,-- Euro (bislang 15,-- Euro) geahndet.

Wer auf Grenzmarkierungen parkt, z.B. den auch im Ort vertretenden Zick-Zack-Markierungen, ist ebenfalls mit 55,-- Euro dabei, bislang kostete das Vergehen 15,-- Euro.

Wer in entsprechenden Zonen ohne Parkscheibe oder falsch eingeschalteter Parkscheibe sein Fahrzeug erwischt wird, muss in Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Höchstparkdauer mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,-- bis 40,-- Euro rechnen.

Das Parken an Engstellen kostet künftig 35,-- Euro, bislang wurden lediglich 15,-- Euro verhängt.

Die Gemeindeverwaltung macht deutlich, dass die neuen Beträge nicht auf einer Entscheidung der Gemeinde Kronau beruhen, sondern dem bundeseinheitlichen Katalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten entspringen.

Um Beachtung wird gebeten.

- Ihr Ordnungsamt -