Ab 1. Juli können öffentliche Gebäude wieder genutzt werden - Kronauer Rathauskunden brauchen weiterhin Maske

29.06.2020

Die jüngsten Änderungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen, ermöglichen es der Gemeinde Kronau ihre öffentlichen Gebäude wieder zur Nutzung freizugeben. Bestimmte Corona-Regeln gelten aber auch in Zukunft. Insbesondere sei die Corona Verordnung Sport zu beachten, so der Kronauer Krisenstab.

Konkret wiedereröffnet werden sollen die Alte Schule, das Forsthaus sowie die Grillhütte. In der Mehrzweckhalle können dann, neben dem Trainingsbetrieb, auch wieder kulturelle Aktivitäten stattfinden. Lediglich die Leichenhalle wird noch geschlossen bleiben. Rathausbesucher sind auch weiterhin verpflichtet eine Maske zu tragen, die Türen sind aber ab 1. Juli wieder für den Kundenverkehr zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Landesverordnung erlaubt künftig die Begegnung von 20 Personen im öffentlichen und im privaten Raum. Bei Veranstaltungen sind bis zu 100 Personen erlaubt. Die meisten Abstandsregeln haben nur noch den Charakter von Empfehlungen. Lediglich Chorsänger und Blasmusiker sollen weiterhin 2 Meter Abstand voneinander einhalten. Sie können aber, sofern der Platz es zulässt, ebenfalls mit bis zu 20 Personen in ihren Proberäumen agieren.