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Lebenslagen

Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Zugeordnete Leistungen

  • Adressbuch - Eintrag sperren lassen
  • Melderegister - Auskunftssperre beantragen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
  • Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
  • Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
  • Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
  • Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
  • Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
  • Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
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