Leistungen

Hausmüll entsorgen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Auch Altbatterien und Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restabfall.
Elektroaltgeräte und Altbatterien aus privaten Haushalten können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, z.B. Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Außerdem nehmen rücknahmepflichtige Händler kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 cm grundsätzlich auch ohne Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurück. Größere Geräte können Sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts beim Händler zurückgeben oder mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.

Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

Hinweis: Für Gewerbeabfälle gelten besondere Regelungen.


Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung bzw. Abfallberatung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Vertiefende Informationen

alte Medikamente

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist, zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid, wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

Rechtsgrundlage

  • die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

13.10.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)