Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
keine
keine
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Telefon: 0711 - 9519610).
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
kein
die jeweilige örtliche Satzung
01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg