Personalausweis und Reisepass

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024


Ab dem 01. Januar 2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Auch dürfen bestehende Kinderreisepässe nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können noch bis zum Ablaufdatum genutzt werden.

Welches Reisedokument beantrage ich jetzt?
Kinder bekommen ab 01.01.2024 die gleichen Dokumente wie Erwachsene.
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

Warum gibt es den Kinderreisepass nicht mehr?
Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Manche Länder fordern bei Einreise, auch eine gewisse Restgültigkeit. Mit der Abschaffung der Kinderreisepässe wird auch der große Aufwand für Eltern und Verwaltung bezüglich der jährlichen Neuausstellung oder Verlängerung der Kinderreisepässe vermieden.

Was benötige ich für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses und was kostet dieser?
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der Eltern und ggf. die Geburtsurkunde. Die Gebühren betragen 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass von Beantragung bis Aushändigung 3-4 Wochen eingeplant werden müssen.

Für nähere Informationen steht Ihnen der Bürgerservice unter der Tel-Nr. 9402-0 gerne zur Verfügung.

Ist Ihr Ausweis/Pass noch gültig?

Eine Verlängerung von Personalausweis oder Reisepass ist grundsätzlich nicht möglich. Deshalb sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse eine eventuell erforderliche Neuausstellung möglichst frühzeitig beantragen. Von der Beantragung bis zur Aushändigung müssen Sie je nach Dokument zwischen 3 und 4 Wochen rechnen.

Der Antrag ist in jedem Fall persönlich zu stellen.

In den Personalausweis und Reisepass müssen zwei Fingerabdrücke (ab 6 Jahren) mit aufgenommen werden.
Bei allen Anträgen ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nötig.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
• Abgelaufener Personalausweis bzw. Reisepass, ggfs. Geburtsurkunde
• 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Die Antragsgebühr für den Personalausweis beträgt 37,00 € (bis 24 Jahren 22,80 €).
Für den Reisepass erhöht sich die Gebühr ab 01.01.2024 von 60,00 € auf 70,00 € (bis 24 Jahre 37,50 €) und muss bei Antragstellung entrichtet werden.

Personalausweis/Reisepass
• 22,80 Euro (Personalausweis) bzw. 37,50 Euro (Reisepass) für alle unter 24 Jahren
• 37,00 Euro (Personalausweis) bzw. 70,00 Euro (Reisepass) ab 24 Jahren
• Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres
• Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
• biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)
• Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

Für Kinder und Jugendliche benötigen wir für die Ausstellung eines Personalausweises (unter 16 Jahren) sowie für einen Reisepass (unter 18 Jahren) die Zustimmungserklärung der Eltern. Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro.

Für telefonische Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.