Gemeinde fördert Barrierefreiheit in Vereinsgaststätten - Förderrichtlinien modifiziert

01.03.2023

(von Armin Einsele) Größtmögliche Barrierefreiheit zur Ermöglichung von Teilhabe und Inklusion mobilitätseingeschränkter Menschen ist dem Kronauer Gemeinderat sehr wichtig. Reine Formsache war es daher kürzlich im Kronauer Gemeinderat, die Vereinsförderrichtlinien einstimmig um einen Fördertatbestand zu erweitern.

Künftig werden auch Baumaßnahmen an Vereinsgaststätten bis maximal 10.000 Euro bezuschusst, wenn dadurch Barrierefreiheit z.B. durch die Anbringung von Rampen oder Aufzügen oder behindertengerechten Toiletten geschaffen wird.
Initiativgeber für diese Regelung war einmal mehr Manfred Haas, in seiner Funktion als ehrenamtlicher Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Kronau.

Sämtliche andere Fördermöglichkeiten in den Richtlinien blieben unangetastet, lediglich zwei redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen. So wurde der Kronau hilft! e.V., der mittlerweile aufgelöst ist, aus den Richtlinien gestrichen. Daneben wurde die Bezeichnung der ehemaligen Reservisten in den neuen Vereinsnamen Wandern-Freizeit und mehr e.V. geändert.