Grundsteuerreform

Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für das Grundvermögen wählt das Land einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: So löst das modifizierte Bodenwertmodell die bisherige Einheitsbewertung ab.

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuer-Erklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, abgeben. In Baden-Württemberg müssen die Bürgerinnen und Bürger dabei im Vergleich zu anderen Bundesländern die wenigsten Angaben machen.
Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung und zum Zeitplan der neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg haben wir hier zusammengestellt.
Informationen und weiterführende Links gibt es auch unter www.grundsteuer-bw.de.

(Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg)


Für Rückfragen ist das Finanzamt Bruchsal unter der folgenden Telefon-Nr. zu erreichen: 07251/74-2233. Halten Sie hierfür Ihre Steuer-Nr. und/oder Ihre ID bereit.